Was jetzt gilt: Bundestag beschließt Impfpflicht in Heimen und Kliniken


Von:  BV - Thomas Nonas (Syndikusrechtsanwalt) / 10.12.2021 / 16:25


FRANKFURT/BERLIN. Die Bundesregierung will das Infektionsschutzgesetz weiter verschärfen. Eine Impfpflicht für Personal in Krankenhäusern und Heimen soll eingeführt werden und bis März 2022 umgesetzt sein.


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  • Neue Regeln für das generelle Arbeiten im Krankenhaus und im Altenheim.

Für die Neuregelungen muss einmal mehr das Infektionsschutzgesetz angepasst werden, dieses wurde erst im November reformiert.

Die Gesetzesänderung richtet sich an all diejenigen, die in Krankenhäusern tätig sind. Das betrifft damit auch unsere gewerblichen Mitarbeiter, die Arbeiten in einem betriebenen Krankenhaus oder einer der anderen oben genannten Einrichtungen ausführen.

Was zu beachten ist, soll in einem kurzen FAQ vorab erläutert werden. Dieser ist für unsere Innungsbetriebe im Mitgliederbereich zu finden.


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