Hochwasser-Hilfe
https://www.farbe-rlp.de/verband/hochwasser-hilfe/
Gedruckt am Freitag, den 29. März 2024
Betroffene Unternehmen können Soforthilfen des Landes RLP in Höhe von 5000 € beantragen.
Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:
Kreis Ahrweiler:
https://kreis-ahrweiler.de/wirtschaft/soforthilfe-fuer-vom-hochwasser-betroffene-unternehmen/
Stadtverwaltung Trier:
https://www.trier.de/wirtschaft-arbeit/wirtschaftsfoerderung/fluthilfe-fuer-unternehmen/
Das Land Rheinland-Pfalz stellt, für den Kreis Ahrweiler, ein neues Informationsmedium im Kartenformat zur Verfügung.
Derzeit werden Informationen wie Infopoints, mobile Arztpraxen, Busshuttlesammelplätze, Ärzte, Apotheken und Betreuungsstellen im Kartenformat übersichtlich dargestellt.
Die Karte erreichen Sie unter: https://s.rlp.de/assTD
(Quelle: ADD)
Aktuelle Informationen und Hinweise zur Hochwasserhilfe durch die Handwerkskammer Koblenz.
Kontaktmöglichkeiten der HwK Koblenz:
E-Mail: hochwasserhilfe@hwk-koblenz.de
Telefon: 0261 398-251
Aktuelle Informationen und Hinweise zur Hochwasserhilfe durch die Handwerkskammer Trier.
Kontaktmöglichkeiten der HwK Trier:
E-Mail: hochwasser@hwk-trier.de
Telefon-Hotline: 0651 207-161
Mit „Handwerk hilft Handwerk“ hat die Kreishandwerkerschaft auf der Internetseite www.fachhandwerk.de eine zentrale Anlaufstelle zur gegenseitigen Hilfe ins Leben gerufen.
Auf der Internetseite können Betriebe unkompliziert und schnell Hilfe anbieten. Jedwede Unterstützung ist willkommen.
Sei es in Form von personeller Unterstützung, Sachspenden oder in Form von Leihgaben wie Maschinen, Schaufeln, Eimern, Stromaggregaten bis hin zur Kaffeemaschine.
Unter folgendem Link können Sie Ihr Hilfsangebot abgeben.
Bitte geben Sie beim Ausfüllen des Formulars Ihre Kontaktdaten und die Art der Unterstützung an. Sollte Ihr Angebot abgerufen werden, geben Sie bitte anschließend der Kreishandwerkerschaft Bescheid, damit das Angebot von der Webseite entfernt werden kann.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat im Krisenkabinett Soforthilfen bis zu maximal 3500 Euro pro Haushalt beschlossen. Diese sollen ohne Bedürftigkeitsprüfung schnellstmöglich über die Kreisverwaltungen ausgezahlt werden. Dafür werden die Landkreise unmittelbar Abschlagszahlungen vom Land erhalten.
Pro Haushalt werden über die Kreise und kreisfreien Städte 1.500 Euro pro Haushalt inklusive einer Person als Sockelbetrag und 500 Euro für jede weitere zusätzliche Person. Maximal können 3500 Euro pro Haushalt ausgezahlt werden. Eine Vermögensprüfung ist nicht notwendig, Spenden werden nicht angerechnet. Damit hoffen wir dazu beitragen zu können, die akute Not vieler Menschen ein Stück weit zu lindern“, sagte Innenminister Roger Lewentz.
Hochwasserhilfe-Hotline Kreis Ahrweiler ab 17. Juli 2021, geschaltet
Die Kreisverwaltung Ahrweiler hat zwei Telefon-Hotlines eingerichtet:
Beide Hotlines sind täglich von 09:00 bis 20:00 Uhr erreichbar.
Aktuell stehen bereits sehr viele Hilfsgüter für die Betroffenen zur Verfügung, die zunächst gesichtet und sortiert werden müssen.
Es werden noch Flächen, möglichst in der Nähe der betroffenen Kommunen, für die Zwischenlagerung von Hilfsgütern gesucht. Angebote können über die Hotline „Hilfsangebote“ eingereicht werden.
Die Hochwasserhilfe erfolgt in Kooperation mit den Kommunen, dem DRK Kreisverband Ahrweiler, des THW und der Feuerwehren.
Das Handwerk hilft dem Handwerk Kreishandwerkerschaft MEHR bringt Angebote und Gesuche zusammen:
Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat umfängliche steuerliche Maßnahmen beschlossen.
Es gibt Erleichterungen bei
Ebenfalls ist der Nachweis zur steuerbegünstigten Zuwendungen vereinfacht.
Details entnehmen Sie bitte dem dem aktualisierten dem aktualisierten Erlas vom 26. Juli des rheinland-pfälzischen Finanzministeriums.
Welche besonderen Regelungen gelten und was bei Gewerbesteuer, Grundsteuer und dem Verlust von Buchführungsunterlagen zu beachten ist, finden Sie hier.
Quelle: Finanzministerium RLP/ZDH
In dem von Störungen betroffenen Gebiet können Telekom-Kunden für 0 € unbegrenztes Datenvolumen für 31 Tage buchen.
Dazu auf dem Handy pass.telekom.de in den Browser eingeben.
Mehr dazu auf der Telekomseite.
Was ist, wenn ich meine Mitarbeiter wegen der Hochwasserkatastrophe nicht beschäftigen kann?
Wenn Ihr Betrieb stillsteht und /oder Ihre Mitarbeiter ebenfalls betroffen sind, dann besteht die Möglichkeit für Ihre Mitarbeiter ggf. Kurzarbeitergeld zu beantragen. Kurzarbeitergeld kann Entgeltausfall aufgrund von Kurzarbeit in Ihrem Betrieb zum Teil ausgleichen. Denken Sie auch daran, dies der Malerkasse zu melden.
Der ZDH hat dazu ein Merklatt mit wichtigen Informationen herausgebracht: ZDH-Merkblatt
Weitere Informationen dazu finden Sie hier bei der Arbeitsagentur.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit / ZDH
Viele freiwillige und hauptberufliche Helfer sind derzeit unterwegs, um den Menschen in diesen Hochwasser-Katastrophengebieten bei den Aufräumarbeiten zu helfen. Dieser Einsatz ist nicht ungefährlich, deshalb ist es gut, dass alle Helfer und Helferinnen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen.
Erleidet ein Helfer beim Einsatz einen Unfall, ist die Unfallkasse Rheinland-Pfalz (UK RLP) für die weitere Heilbehandlung und etwaige Folgekosten zuständig.
Nähere Informationen hierzu finden Sie im entsprechenden Merkblatt der UK RLP sowie auf der Internetseite der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.
In einem aktuellen ZDH-Merkblatt werden die zu beachtenden arbeitsrechtlichen Folgen von Naturkatastrophen beschrieben.
Quelle: ZDH
Das Land Rheinland-Pfalz stellt ein kostenloses, seelsorgerisches Betreuungsangebot zur Verfügung.
Bitte wenden Sie sich telefonisch an den Opferbeauftragten der Landesregierung Rheinland-Pfalz: Tel. 0800 001 0218
Weiterhin hat der Landkreis Ahrweiler eine Seelsorge eingerichtet: Tel. 02641 370 93 06, E-Mail info(at)ts-aw.de
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