Neue elektronische Meldung an die Unfallversicherungsträger


Von:  BV, GIT, Isabel Birk / 10.01.2017 / 08:35


Ab 1. Januar 2017 müssen Unternehmen ihre Daten an die Unfallversicherungsträger zusätzlich zu dem Papier-Lohnnachweis elektronisch melden.


Ab 1. Januar 2019 (für den Meldezeitraum 2018) sollen die Meldungen der Lohnnachweise an die Unfallversicherungsträger ausschließlich in elektronischer Form erfolgen. Um eine ausreichende Erprobung des neuen elektronischen Lohnnachweisverfahrens zu ermöglichen, wird für die Meldejahre 2016 und 2017 das neue Verfahren parallel zum bisherigen Verfahren durchgeführt. Vor diesem Hintergrund müssen ab 1. Januar 2017 (für den Meldezeitraum 2016) alle Unternehmen ihre Lohnnachweise an die Berufsgenossenschaft sowohl wie bislang "herkömmlich" (in Papierform oder per Extranet-Lohnnachweis) und zum anderen elektronisch mithilfe ihrer systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramme oder systemgeprüfter Ausfüllhilfen übersenden. Die Zugangsdaten zum neuen Verfahren (einschließlich der neu eingeführten PIN) erhalten die Unternehmen ab November 2016 schriftlich von dem für sie zuständigen Unfallversicherungsträger. Falls ein Unternehmen dieses Schreiben nicht erhält, sollte es sich direkt an den zuständigen Unfallversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen zum neuen Meldeverfahren finden Sie unter dem Link: http://www.dguv.de/medien/inhalt/versicherung/dokum/meldeverfahren.pdf.

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