Liquiditätshilfen für die Wirtschaft ab sofort verfügbar


Von:  Bundesverband - Christine Marzulla / 20.03.2020 / 15:03


Zur Deckung kurzfristigen Liquiditätsbedarfs durch corona-bedingte Einbußen stehen die etablierten Förderinstrumente der KfW, aber auch Mittel der Länder zur Verfügung. Bürgschaften. Kreditplattformen.


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Im Rahmen des beschlossenen Schutzschilds für Unternehmen werden die bestehenden KfW-Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet, so dass sie von mehr Unternehmen beantragt und insbesondere schneller ausgezahlt werden können. Die Unternehmen müssen die Mittel wie immer über die Hausbanken beantragen; diese haben ihre uneingeschränkte Unterstützung zugesagt, so dass von schnellen Antragsverfahren ausgegangen werden sollte. Selbstverständlich hängt die Schnelligkeit aber auch von der Zahl der zu bearbeitenden Anträge ab. Die KfW wird zudem, um Zeit zu sparen, die Risikobewertungen der Hausbanken für die Konditionsbemessung übernehmen.   

Bei allen Liquiditätshilfen handelt es sich um Kredite, für die die Konditionen verbessert werden, u.a. durch umfangreiche Haftungsfreistellungen - über Zuschüsse ist bislang nichts bekannt.

Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite der KfW unter https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html 

Die Hotline der KfW für gewerbliche Kredite lautet 0800 539 9001.

 

Außerdem kann eine Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben bis 2,5 Millionen Euro auch schnell und kostenfrei über das neue Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken gestellt werden unter https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de/ 

Wichtig für die schnelle und erfolgreiche Beurteilung von Finanzierungsanfragen ist die Vorlage eines plausiblen Liquiditätsplans, aus welchem der erforderliche Kapitalbedarf hervorgeht. 

Weitere Informationen zum Thema "Liquiditätshilfen" hat das BMWI auf folgender Webseite zusammengestellt: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html

  

KfW-Förderprogramme

Folgende Fördermittel bietet die KfW grundsätzlich bei kurzfristigem Liquiditätsbedarf an: a. Für kleine Unternehmen, die noch keine 5 Jahre bestehen: ERP-Gründerkredit StartgeldZielgruppe: Kleine gewerbliche Unternehmen und Freiberufler bis zu 50 Beschäftigte und Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme von max. 10 Millionen Euro, die noch keine 5 Jahre bestehen

Höchstbetrag: maximal 30.000 Euro für Betriebsmittel (Gesamtfremdkapitalbedarf max. 100.000 Euro)

Laufzeit: maximal 10 Jahre mit zwei Tilgungsfreijahren

Sicherheiten: Bankübliche Besicherung bei 80 Prozent Haftungsfreistellung für Hausbank

  

b. für größere mittelständische Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind: ERP-Gründerkredit Universell

Investitions- und Betriebsmittelkredite für junge Unternehmen bis 5 Jahre nach Gründung
  • Das Programm kann zukünftig von jungen Unternehmen bis zu einem Gruppenjahresumsatz von 2 Milliarden Euro in Anspruch genommen werden (bisher Unternehmen bis 500 Millionen Euro Jahresumsatz). Die Grenze für die Antragsberechtigung wird somit deutlich ausgeweitet.
  • Investitionen und Betriebsmittel können bis zu einem Kredithöchstbetrag von 200 Millionen Euro je Unternehmensgruppe beantragt werden (bisher 25 Millionen Euro).
  • Für Betriebsmittel- und Investitionskredite an Unternehmen, die mindestens 3 Jahre am Markt aktiv sind, wird eine 80-prozentige Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) durch die KfW eingeführt.
  • Betriebsmittelfinanzierungen werden mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahre mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr und als endfällige Variante mit 2 Jahren Laufzeit angeboten. 
Des Weiteren bietet die KfW den Hausbanken prozessuale Erleichterungen bei den Kreditanträgen an c. Für größere mittelständische Unternehmen, die seit mehr als 5 Jahren am Markt sind: KfW-UnternehmerkreditInvestitions- und Betriebsmittelkredite für Bestandsunternehmen. Das Instrument wird erheblich ausgeweitet und verbessert:
  • Das Programm kann von etablierten Unternehmen bis zu einem Gruppenjahresumsatz von 2 Milliarden Euro in Anspruch genommen werden. Auch hier lag die Grenze für die Antragsberechtigung bisher bei 500 Millionen Euro Jahresumsatz.
  • Der Kredithöchstbetrag je Unternehmensgruppe beträgt 200 Millionen Euro für Investitionen und Betriebsmittel.
  • Für Betriebsmittel- und Investitionskredite wird eine 80-prozentige Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) durch die KfW eingeführt.
  • Betriebsmittelfinanzierungen werden mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahre mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr und als endfällige Variante mit 2 Jahren Laufzeit angeboten. 
Neues Sonderprogramm der KfW für KMU Die KfW wird für kleine und mittlere sowie für große Unternehmen je ein Sonderprogramm vorbereiten und schnellstmöglich einführen. Dafür werden die Risikoübernahmen bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellungen) deutlich verbessert und betragen bei Betriebsmitteln bis zu 80 %, bei Investitionen sogar bis zu 90 %. Diese sollen auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die krisenbedingt vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten (krisenadäquate Erhöhung der Risikotoleranz) geraten sind. Darüber hinaus wird die KfW für diese Unternehmen konsortiale Strukturen anbieten.Der Start dieser Sonderprogramme unterliegt dem Vorbehalt einer Genehmigung durch die Europäische Kommission. BürgschaftenFür Unternehmen, die bis zur Corona-Krise tragfähige Geschäftsmodelle hatten, können zur Begleitung der Hausbankfinanzierung (auch KfW oder Förderbanken der Länder) Bürgschaften zur Verfügung gestellt werden. Die Rahmenbedingungen werden verbessert: - Anhebung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Mio. Euro (bisher 1,25 Mio. Euro)

- höhere Risikoübernahme des Bundes durch Erhöhung der Rückbürgschaft
- sowie verschiedene Maßnahmen zur Beschleunigung der Entscheidungen

Die Maßnahmen unterstützen branchenübergreifend alle gewerblichen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie die Freien Berufe und werden von den Bürgschaftsbanken so schnell wie möglich umgesetzt. Allerdings können auch Bürgschaftsbanken maximal 80 Prozent des Kreditrisikos abdecken, das heißt, die jeweilige Hausbank muss mindestens 20 Prozent Eigenobligo übernehmen.Unter dem Link https://vdb-info.de/aktuelles/pressemitteilungen/corona-krise-buergschaftsbanken-erweitern-unterstuetzung-von-kmu informieren die Bürgschaftsbanken. BundesländerAuch die Bundesländer bieten über ihre Förderbanken Betriebsmittelkredite. Eine vollständige Liste der Förderbanken finden Sie unter https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html

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