Komplizierter Verbraucherschutz - einfach erklärt


20.03.2018 / 15:35


Innungsmitglieder der Maler- und Lackiererinung Mainz- Bingen und Alzey zu Gast bei der Singal Iduna Gruppe Mainz


Mainz. Seit dem 01. Januar 2018 gilt das neue Bauvertragsrecht – und damit neben dem neuen Werk- und Bauvertrag auch der neue Verbraucherbauvertrag. Was dem Kunden dabei Sicherheit bringt, schafft für den Auftragnehmer Pflichten. In den Räumen der Geschäftsstelle der Signal-Iduna Gruppe Mainz wurden am 9. März viele Fragen der interessierten Handwerkerinnen und Handwerker geklärt. "Besonders gefallen haben mir die vielen Praxisbeispiele, mit denen auch komplizierte Sachverhalte sehr anschaulich erklärt werden", so Obermeister Florian Weimer. Auch für das leibliche Wohl hatte der Gastgeber Signal Iduna bestens gesorgt. Referenten:  Prof. Dr. Andreas van der Broeck, Anja van der Broeck Rechtsanwälte, der Kanzlei Prof. Dr. van der Broeck & van der Broeck sowie Uwe Reichhardt, Leiter der SIGNAL IDUNA Gruppe Geschäftsstelle Mainz, Versorgungswerksrepräsentant des rheinhessischen Handwerks e.V. und Repräsentant des Landesinnungsverbandes Rheinland-Pfalz (BSFM) 

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