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EuGH-Urteil zu Titandioxidpulver

Bereits im November 2022 wurde die Einstufung, dass feinteiliges Titandioxidpulver mit „kann vermutlich beim Einatmen Krebs erzeugen“ gekennzeichnet werden muss, vom Europäischen Gericht (EuG) für nichtig erklärt. Dies wurde nun vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) bestätigt.

Gegen die Entscheidung in erster Instanz hatten Frankreich und die EU-Kommission Berufung eingelegt. Diese ist nun am 1. August 2025 vom EuGH zurückgewiesen worden.

Zwar waren Farben und Lacke waren als flüssige Produkte nicht von der Einstufung betroffen. Dennoch führte die nicht gerechtfertigte Einstufung bestimmter Titandioxidpigmentpulver zu einer Verunsicherung von Verbrauchern und färbte damit auch auf Produkte des Maler- und Lackiererhandwerks ab.

Die EuGH-Entscheidung stellt nun klar, dass feinteiliges Titandioxidpulver nicht mit "kann vermutlich beim Einatmen Krebs erzeugen" gekennzeichnet werden muss.