Damit fallen die Verpflichtungen der Arbeitgeber zu folgenden Schutzumaßnahmen:
- die Umsetzung der AHA+L-Regel an den Arbeitsplätzen und
- Verminderung der betriebsbedingten Personenkontakte, z.B. durch Reduzierung der gleichzeitigen Nutzung von Räumen und
- Angebot von Homeoffice.
- Maskenpflicht überall dort, wo technische und organisatorische Maßnahmen zum Infektionsschutz allein nicht ausreichen.
- Testangebote für alle in Präsenz Beschäftigten
Die Aufhebung ist nach Ansicht des Bundesverbandes sehr zu begrüßen, da die Aufhebung die Eigenverantwortung der Betriebe stärkt. Außerdem zeigt die Aufhebung das Vertrauen in die Betriebe, dass diese auch zukünftig sachgerechte Vorsorgemaßnahmen - je nach Situation des Infektionsgeschehens - finden.

