Technische Informationsschrift zur Gefährdungsbeurteilung aktualisiert


Von:  GIT, BV, Bodo Schmidt, Dr. Oliver Nicolai / 10.12.2021 / 14:20


FRANKFURT. Die Gefährdungsbeurteilung ist das Hauptinstrument im Arbeitsschutz, aus dem sich alle Maßnahmen ableiten. Sie kann idealerweise elektronisch geführt werden, das Arbeitssicherheitsportal www.farbe-arbeitssicherheit.de oder die BG BAU bieten solche Lösungen. Für kleine Betriebe oder im Einzelfall mag dies zu aufwendig sein, hier bietet die Information des Bundesverbandes eine einfache Alternative.


  • Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung

Die Information ist vor allem als Hilfsmittel für die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung gedacht. In Tabellenform sind Tätigkeiten, die sich daraus ergebenden Gefährdungen und Schutzmaßnahmen gelistet. Für die Dokumentation muss der Arbeitgeber dann prüfen, ob Schutzmaßnahmen umgesetzt werden können und eingehalten sind.

Wichtige Merkhefte und Regeln, die für den Unternehmer eine Hilfestellung bieten, wie einzelne Schutzmaßnahmen umgesetzt werden, sind im Dokument verlinkt. So sind die neuen BG Bausteinhefte Stand 9/2021 in die Aktualisierung eingeflossen.

Zum Thema der Gefährdungsbeurteilung allgemein, den sich daraus ergebenden Unterweisungen, Betriebsanweisungen usw. verweisen wir auf unsere Broschüre Praktischer Arbeitsschutz in Maler- und Lackierbetrieben, Handlungsleitfaden, Praxistipps und Checklisten für sicheres und gesundes Arbeiten, die für Innungsmitglieder kostenlos in unserem  Webshop als Download bestellt werden kann. 


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