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https://www.farbe-rlp.de/aktuell/nachricht/artikel/der-blick-auf-den-uv-index-hautkrebs-ist-ernstzunehmende-berufskrankheit
Gedruckt am Freitag, den 3. Mai 2024
Die Sonne ist nicht nur ein licht- und lebensspendender Stern an unserem Himmel. Sie emittiert außerdem natürliche Strahlung über das Licht. Die ultraviolette Strahlung kann besonders in den sonnenintensiven Sommermonaten die Haut nachhaltig schädigen. Sie ist für den Menschen unsichtbar und kann auch mit anderen Sinnesorganen nicht wahrgenommen werden. Aufgrund ihrer Eigenschaften wird die UV-Strahlung in UV-A, UV-B und UV-C-Strahlung unterteilt. Während die sehr kurzwellige UV-C-Strahlung in der Regel nicht durch die Ozon-Schicht dringen kann, erreicht die langwellige UV-A-Strahlung meist ungehindert die Erde. UV-B-Strahlung kann von Wolken absorbiert werden, wird aber als kurzwellige Strahlung an wolkenlosen Tagen im Sommer zum Problem. Für den Menschen ist hierbei entscheidend, dass die kürzere Wellenlänge immer die energiereichere ist und somit schädigender wirkt.
Ein Übermaß an Sonneneinwirkung wirkt sich direkt auf unsere Haut und Augen aus. Ohne Schutz merken wir besonders am nächsten Tag häufig den Sonnenbrand durch starke Hautrötungen. Längerfristige Sonneneinwirkung kann ohne Schutzmaßnahmen zu Hautschäden und Hauptkrebs führen. Auch Augenkrankheiten wie Bindehautentzündung und Grauer Star sind auf hohe UV-Strahlen-Belastungen zurückzuführen. Wie hoch die Strahlenbelastung ist, wird täglich durch den UV-Index des Deutschen Wetterdienstes bekannt gegeben. Dieser beschreibt die Stärke der Strahlung der Sonne. In Deutschland erreicht er Werte von 0 bis 9. Bereits ab einem Wert von 3 sind in der Regel schon Maßnahmen wie Kopfbedeckungen (Schirmmützen) und Sonnenbrille bei längeren Aufenthalten im Freien erforderlich. In der Mittagszeit sollte ein Schattenplatz gesucht und Sonnencreme mit ausreichend Lichtschutzfaktor aufgetragen werden. Ab dem Index-Wert 8 ist die Belastung "hoch". Das bedeutet, dass Schutzmaßnahmen absolut notwendig sind. In der Mittagszeit zwischen 11 und 15 Uhr, in der die Sonne besonders stark vom Himmel brennt, sollte man nicht ohne körperbedeckende Kleidung im Freien arbeiten. Das Fassadenstreichen sollte bei einem hohen Werteindex – wenn möglich – für den frühen Morgen oder späten Nachmittag eingeplant werden. Arbeitgeber sollten ihren Angestellten zudem ausreichend Pausen ermöglichen. Besonders wichtig bei der Mittagshitze: Ausreichend Wassertrinken nicht vergessen! Bei einer Lufttemperatur von mehr als 30 Grad müssen Getränke vom Arbeitgeber bereitgestellt werden.
Weitere Informationen zum Arbeitsschutz: Hier (Ausgabe 3/2021: Farbe Arbeitssicherheit)
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