AGB für Lackierfachbetriebe überarbeitet – Stand April 2017


Von:  Bundesverband - Dr. Albert Bill / 19.04.2017 / 14:20


Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), nach dem Unternehmen ab dem 1. Februar 2017 gegenüber ihren Kunden darlegen müssen, ob das eigene Unternehmen am Streitschlichtungsverfahren entsprechend dem (VSBG) teilnimmt oder nicht, schreibt vor, dass in den AGB sowie im Impressum der eigenen Homepage ein entsprechender Hinweis zu erfolgen hat.


Die Teilnahme am Streitschlichtungsverfahren ist freiwillig, nicht aber die Pflicht zur Information im Impressum der eigenen Homepage oder in den AGB, bzw. als Anlage zu den AGB.
Die Bundesfachgruppe Fahrzeuglackierer hat die für die AGB relevanten Informationen in die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lackierfachbetriebe - Muster der Bundesfachgruppe Fahrzeuglackierer“ eingepflegt.

Betriebe, die die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lackierfachbetriebe - Muster der Bundesfachgruppe Fahrzeuglackierer“ verwenden, werden gebeten diese durch die neuen geänderten AGB zu ersetzen und zukünftig zu verwenden.

Die Muster stehen als word- und pdf-Datei im Mitgliederportal zum Download bereit


Willkommen im Mitgliederportal!
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