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Mindestlöhne Maler


Seit Dezember 2003 existieren Mindestlöhne für Maler, die zum 01. April 2005 angepasst wurden. Seit 01. April 2008 gelten die nachfolgenden Mindestlöhne (Vierte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 20. März 2008, Bundesanzeiger Nr. 48 S. 1104 vom 28. März 2008):

 

alte Bundesländer (einschl. Berlin) 

neue Bundesländer 

Mindestlöhne seit 01. April 2008:

"ungelernte Arbeitnehmer"

8,05 €/Std.

7,50 €/Std.

"gelernte Arbeitnehmer/Gesellen"

11,05 €/Std.

9,65 €/Std.

Die Mindestlöhne Maler gelten nicht für Fahrzeuglackierer, die in stationären Werkstätten arbeiten.

Bei Entsendung aus den neuen Bundesländern auf Baustellen in den alten Bundesländern ist der dortige Mindestlohn einzuhalten. Bei der Einstufung höherer/niedriger Mindestlohn ist § 2 der Rechtsverordnung zu beachten:

§§  Kurz-Rechts-Info Mindetlöhne  §§:

Mindestlöhne gelten kraft Gesetz (Arbeitnehmer- Entsendegesetz - AEntG) auch für ausländische Maler-Betriebe sowie für Leih-/ Zeitarbeits-Firmen, soweit sie Maler verleihen. Mindestlöhne sind eine Lohnuntergrenze. (Höher vereinbarte bzw. zu beanspruchende Löhne werden durch niedrigere Mindestlöhne nicht berührt). Mindestlöhne werden staatlich kontrolliert. Bei Unterschreitung droht den betreffenden in- und ausländischen Betrieben Sanktionen (Bussgelder, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen).

  • "Gelernte Arbeitnehmer/Gesellen" sind insb. Arbeitnehmer, die die für das Maler- und Lackiererhandwerk einschlägigen handwerklichen Tätigkeiten ausführen.
  • "Ungelernte Arbeitnehmer" arbeiten unter Anleitung und Aufsicht (insb. von Gesellen bzw. Vorarbeitern) und führen einfache Hilfstätigkeiten aus.
  • Für Arbeitnehmer, die über einen Gesellenbrief im Maler- und Lackiererhandwerk (oder einen vergleichbaren Abschluß) verfügen, gilt immer der höhere Mindestlohn.

Mit den Mindestlöhnen soll dem zunehmenden Lohndumping im Maler- und Lackiererhandwerk entgegengewirkt werden.

Zur weiteren Information steht der Wortlaut der Rechtsverordnung sowie eine Kurzinformation als Download bereit.

Als Mitgliedsbetrieb haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, sich die ausführliche Informationsbroschüre aus der Reihe Tarif- und Arbeitsrecht herunterzuladen, die die Mindestlöhne Maler weiter erläutert - ausserdem ein Schaubild zur Einstufung höherer/niedrigerer Mindestlohn.

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