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Unverzügliche Meldung bei der Arbeitsagentur bei Kündigung: Neue "Spielregeln" ab 2006

Seit 2003 besteht im Zuge der sog. "Hartz"-Gesetze die Pflicht für den Arbeitnehmer, sich im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, z. B. durch Kündigung, unverzüglich persönlich bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend zu melden. Bei Versäumnis droh(t)en dem Arbeitnehmer Sanktionen in Form der Minderung des Arbeitslosengelds. zum Artikel


Mindestlöhne Maler (2008-2009)

[30.03.2008] Seit Dezember 2003 existieren Mindestlöhne für Maler, die zum 01. April 2005 angepasst wurden. Diese Mindestlöhne gelten bis 31. März 2008. Ab 01. April 2008 gelten neue Mindestlöhne, über die Sie sich hier informieren können: zum Artikel

Auslegung Arbeitszeitgesetz: Höchstgrenze der täglichen Arbeitszeit

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt in Deutschland, wie lange ein Arbeitnehmer höchstens am Tag arbeiten darf "werktägliche Arbeitszeit" (§ 3 ArbZG). zum Artikel


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